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Kleine Änderung der AGB
wie Sie sicherlich mitbekommen haben, ist eine Kopie des Personalausweises nicht mehr für die Legitimation auf www.boni.tv erforderlich.
Deshalb müssen wir unsere AGB leicht anpassen, denn dort war diese Variante noch hinterlegt.
Aus dem Paragraph 5. (4) Absatz 5, der lautet:
Durch boni.tv muss sichergestellt werden, dass die Nutzer bei der Registrierung wahre Angaben gemacht haben. Daher verlangt boni.tv vor der Auszahlung einen Adressnachweis durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses von dem Nutzer. Dieser Nachweis kann durch Übersenden einer Kopie via Datei-Upload erbracht werden.
wird in den neuen AGB mit sofortiger Wirkung:
Durch boni.tv muss sichergestellt werden, dass die Nutzer bei der Registrierung wahre Angaben gemacht haben. Daher verifiziert boni.tv seine User vor der Auszahlung. Zunächst müssen 2 Schreiben mit vollständiger Adresse hochgeladen werden, wobei die Schreiben nicht älter als 3 Monate sein dürfen. Erreicht der User ein validiertes Guthaben von mehr als 100€ muss erneut ein Schreiben hochgeladen werden. Wahlweise kann auch eine von uns getätigte Überweisung an ein Bankkonto zur Legitimation genutzt werden. Der mit der Überweisung übermittelte Code muss dann lediglich im Useraccount eingetragen werden, um das Konto eindeutig zu verifizieren.
Im Projekt ist es ja bereits seit Monaten so umgesetzt.
Alle alten Personalausweiskopien wurden unwiederbringlich gelöscht.
Wir wünschen euch weiterhin viel Spaß mit boni.tv
Euer Boni.tv - Team